Im Jahre 1994 wurde die französische Rechtsform der SAS eingeführt.
Dabei war nicht abzusehen, daß sich diese Gesellschaftsform zu einer der beliebtesten entwickeln wird.
Ausschlaggebend dafür ist das immer noch vorhandene positive Image der Gesellschaft.
Auch hier wird kein Mindeskapital zur Gründung benötigt. Wie bei allen Gesellschaften, ist auch hier auf die Außenwirksamkeit zu achten.
Im Gesellschaftsvertrag wird einem Präsidenten die Geschäftsführung der Gesellschaft zwingend übertragen.
Im Gegensatz zu der SARL kann der Präsident auch eine juristische Person sein.
Sogenannte Kollegialorgane können zur Unterstützung bestellt werden.
Diese können dann beispielsweise eine Funktion des Controllings u.v.m. übernehmen.
Beschlüsse werden in einer Gesellschafterversammlung getroffen. Die Mehrheitsverhältnisse können dazu in dem frei zu fassenden Gesellschaftervertrag entnommen werden.
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