Wohnsitzwechsel nach Frankreich

Völlig unabhängig davon, ob Sie später eine Insolvenz in Deutschland oder Frankreich durchführen wollen, eine Verhandlungslösung mit Ihren Gläubigern anstreben, von einer Drittantragsstellung einer Insolvenz Ihrer Gläubiger bedroht sind oder den Kontakt zu Ihren Gläubigern abbrechen wollen, empfehlen wir den frühestmöglichen Wohnsitzwechsel. 

Durch den Wohnsitzwechsel verschaffen Sie sich nicht nur räumliche sondern auch zeitliche Distanz.

Darüber hinaus ergeben Sich folgende Vorteile:

Mahnbescheide können in Deutschland nicht mehr zugestellt werden und somit keine Rechtskraft erlangen. Sollte kein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden, läuft die Verjährung.

Vollstreckungsmaßnahmen, direkt gegen Ihre Person oder Durchsuchung Ihrer Wohnung durch den Gerichtsvollzieher, sind nicht mehr möglich.

Eine Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist ebenfalls nicht mehr möglich und daher auch kein Haftbefehl wegen Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung).

6 Monate nach Wohnsitzwechsel ist i.d.R. eine Drittantragsstellung über Insolvenz in Deutschland nicht mehr möglich.

Bei noch nicht titulierten Forderungen läuft die Verjährungsfrist. Forderungen können nur noch durch Gerichtsverfahren, evtl. mit öffentlicher Zustellung, in Deutschland tituliert werden. Ein Aufwand den viele Gläubiger, aus unterschiedlichen Gründen, scheuen.

Mit längerer Abwesenheit aus Deutschland verbessern sich oft die Voraussetzungen, mit Gläubigern einen vernünftigen Vergleich schließen zu können.

Bei Bedarf können Sie von Ihrer französischen Adresse aus eine Firma gründen und weltweite Geschäfte tätigen.

Der schnelle Wohnsitzwechsel ist eine Mindestvoraussetzung für eine spätere Insolvenz in Frankreich, ergibt aber auch ohne Insolvenzantragstellung,wie oben beschrieben, nicht zu unterschätzende Vorteile.

Wenn nötig sind wir in der Lage innerhalb von 24 Stunden, nach Zahlungseingang, den Wohnsitzwechsel mit Ihnen durchzuführen.

Unsere Leistungen:

Für die professionelle bürokratische Organisation Ihres Wohnsitzwechsel nach Frankreich erwarten wir eine einmalige Gebühr von 3.000 Euro.

Für unsere Serviceleistungen, welche Sie bitte unserem Vertrag entnehmen, berechnen wir Ihnen monatlich 300 Euro

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So erreichen sie uns in Frankreich: Tel: +33 6 18 48 07 44

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