Aktuelles zu Firmengründungen und Firmenrecht in Frankreich

Eintrag vom 02.10.2024

Erhöhung des Mindestlohnes schon ab 1. November 2024

In einer Rede kündigte Michel Barnier an, dass der Mindestlohn ab dem 1. November 2024 um 2 % angehoben werde, anstatt auf die traditionelle Erhöhung am 1. Januar zu warten. In der Praxis bedeutet dies, dass der monatliche Mindestlohn netto von 1.398,70 € auf rund 1.426 € steigen wird. Mit dieser Erhöhung soll auf den Kaufkraftdruck reagiert werden, den viele spüren, insbesondere angesichts der weiter steigenden Preise. Der Premierminister erwähnte auch bestimmte Berufsgruppen, die ihren Mitarbeitern immer noch weniger als den Mindestlohn zahlen. Für ihn ist diese Situation "inakzeptabel" und diese Sektoren werden sich schnell an die Regeln halten müssen. Das ist ein starkes Signal an die Arbeitgeber: Jeder soll von seiner Arbeit menschenwürdig leben können. Der SMIC ist an die Inflation in Frankreich gekoppelt, was bedeutet, dass er automatisch steigt, um den Preisanstieg auszugleichen, in der Regel am 1. Januar. Bei hoher Inflation können im Laufe des Jahres Anpassungen vorgenommen werden. Aber dieses Mal hat sich die Regierung dafür entschieden, frühzeitig zu handeln, um den unmittelbaren Bedürfnissen der Arbeiter besser gerecht zu werden. Steuerbefreiungen ändern, um Lohnerhöhungen zu fördern Ein weiteres Thema, das Barnier ansprach, betrifft die Gebührenbefreiungen, die derzeit darauf abzielen, Arbeitsplätze auf dem Niveau des Mindestlohns zu sichern. Es scheint jedoch, dass diese Befreiungen manchmal zu einer Bremse für die Gehaltsentwicklung werden können. In der Tat schaffen sie eine Art "Falle", die verhindert, dass die Löhne über das Minimum hinaus steigen, selbst wenn der Arbeiter Erfahrung sammelt. Die Regierung will daher diese Beitragssenkungen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die Arbeitnehmer nicht in "Niedriglohnfallen" gefangen halten. Die Idee ist, denjenigen, die hart arbeiten, eine echte Chance zu geben, mehr zu verdienen und voranzukommen.

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