Seit mehreren Wochen haben verschiedene französische Verwaltungsgerichte widersprüchliche Entscheidungen über die Notwendigkeit getroffen, den Gesundheitspass am Eingang von Einkaufszentren im Rahmen der Covid-19-Bekämpfung vorzulegen. Diese Diskrepanzen zeigten die schwierige Vereinbarkeit von unternehmerischer Freiheit und dem notwendigen Schutz der öffentlichen Gesundheit. Der Staatsrat hat diese Rechtsdebatte in einem Beschluss vom 13. September 2021 entschieden. COVID-19:
Das Gesetz Nr. 2021-689 vom 31. Mai 2021 über die Bewältigung des Ausstiegs aus der Covid -Krise sieht vor, dass der Premierminister Reisenden aus oder nach Frankreich, Korsika oder den überseeischen Departements, aber auch bei großen Personenversammlungen (Freizeitaktivitäten, Messen oder Fachmessen).
Dieser Gesundheitspass, der auf einem papier- oder digitalen Datenträger beruht, besteht aus der Darstellung: das Ergebnis einer virologischen Untersuchung, bei der keine covid-19-Kontamination festgestellt wurde; einen Impfstatusnachweis für covid-19; oder eine Bescheinigung über die Genesung nach einer covid-19-Kontamination.