Aktuelles zu Firmengründungen und Firmenrecht in Frankreich

Eintrag vom 28.08.2024

Pflicht ab 01. Januar 2025 für alle Haushalte - Elektronische Stromzähler

Im Jahr 2025 müssen französische Haushalte, die den Linky-Zähler noch nicht installiert haben, mit einem Anstieg ihrer Stromrechnung rechnen.
Bisher hat Enedis, der Betreiber des Stromverteilungsnetzes in Frankreich, eingeräumt, dass die Installation der kleinen Green Box nicht obligatorisch ist.
Wer sich jedoch dagegen entschied, seine Häuser damit auszustatten, musste die Verbrauchswerte selbst übermitteln, um eine zusätzliche Abrechnung zu vermeiden. Für die Jahre 2023 und 2024 hatte Enedis die Umsetzung einer Abrechnung von 61 Euro für Haushalte ohne Linky-Zähler verschoben, sofern diese ihren Zähler selbst ablesen.
Diese Toleranz endet jedoch am 1. Januar 2025. Ab diesem Datum müssen Haushalte, die sich weiterhin weigern, den Einbau des Linky-Zählers zu installieren, Gebühren für die Ablesung ihres alten Zählers zahlen.
Nach Angaben von France 3 Occitanie betragen diese Gebühren alle zwei Monate 10,66 Euro ohne Steuern oder etwa 64 Euro pro Jahr, bis der Linky-Zähler installiert ist.

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