Aktuelles zu Firmengründungen und Firmenrecht in Frankreich

Eintrag vom 10.08.2024

Doppelte Steuer für Superreiche in Italien

Die Regierung von Giorgia Meloni hat ein Dekret verabschiedet, mit dem die Pauschalsteuer auf im Ausland erzielte Einkünfte für Superreiche, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen, verdoppelt wird.
Ab sofort wird diese Steuer von 100.000 Euro auf 200.000 Euro pro Jahr erhöht.
Diese 2017 eingeführte Steuerregelung sollte im Ausland lebende Milliardäre anziehen und so die Kapitalflüsse nach Italien stimulieren.
Diese Regelung ist fünfzehn Jahre lang gültig und kann mit einer jährlichen Steuer von 25.000 Euro auch auf Familienmitglieder ausgedehnt werden.
Die neue Maßnahme gilt nur für neue Steueransässige, während diejenigen, die bereits in Italien ansässig sind, verschont bleiben.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums haben seit der Einführung dieser Regelung bisher 1.186 Superreiche die Vorteile dieser Regelung genutzt, um ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien zu verlegen.
Die Höhe der von diesen Personen getätigten Investitionen ist jedoch nach wie vor schwer zu beurteilen, wie der Minister für Wirtschaft und Finanzen, Giancarlo Giorgetti, auf einer Pressekonferenz erklärte.

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