Aktuelles zu Firmengründungen und Firmenrecht in Frankreich

Eintrag vom 24.09.2020

Seit 1. September 2020 Maskenpflicht auch in französischen Unternehmen

Mund- und Nasenschutzmasken im Unternehmen sind seit dem  1. September 2020 Pflicht. Diese Entscheidung wurde von der Regierung bei einem Treffen zwischen Arbeitsministerin Elisabeth Borne und den Sozialpartnern am 18. August 2020 getroffen:
Ab dem 1. September 2020 werden die Arbeitnehmer in Frankreich gezwungen sein, die Maske in den Räumlichkeiten zu tragen. Ein Weg, um zu verhindern, dass sich die Unternehmen aufgrund der Interaktion der Arbeitnehmer in einen Cluster verwandeln, insbesondere die mittleren und großen Unternehmen.
Das Tragen der Maske ist daher an allen Orten obligatorisch, an denen sich die Mitarbeiter treffen können: in den gemeinsamen Räumlichkeiten, in den Korridoren oder in den Open Space und den gemeinsamen Büros.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind nur Die einzelnen Büros sind von dieser Verpflichtung ausgenommen, die jedoch von der Haustür an, wie auch für die anderen Beschäftigten, gelten wird.

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