Aktuelles zu Firmengründungen und Firmenrecht in Frankreich

Eintrag vom 16.03.2021

Kurzarbeitsbedingungen bis Ende April 2021 verlängert

Für die von der Corona Krise am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige wird die Regierung die derzeitigen Bedingungen der Kurzarbeit bis Ende April beibehalten. Die Arbeitsministerin Elisabeth Borne bestätigte, dass diese Regelung bis Ende April in den Bereichen Hotel- und Gaststättengewerbe, Sport, Kultur, Freizeit und Verkehr fortgesetzt wird.
Die Unternehmen müssen keinen Rest zu tragen haben, während die Arbeitnehmer 84% ihres Nettolohns (70% des Bruttos) vom Staat erhalten.
In den übrigen Wirtschaftszweigen verbleibt der Rest bei 15%. Die Regierung beabsichtigte, den Rest auf 40% aufzubessern, während die staatliche Entschädigung an die Arbeitnehmer 60% des Bruttos (oder 72% des Nettobetrags) betragen würde. Solange die Krise es nötig macht, werden wir Arbeitsplätze mit Teilbeschäftigung geschützt.
Dieser erneute Aufschub bestätigt somit das Engagement des Staates an der Seite der am meisten leidenden Unternehmen.

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