Aktuelles zu Firmengründungen und Firmenrecht in Frankreich

Eintrag vom 19.04.2021

Kurzarbeitergeld wird weiterhin gezahlt

Das Kurzarbeitergeld wird im Mai 2021 unverändert bleiben.
Die gute Nachricht für die Arbeitnehmer, die aufgrund der Coronakrise in Kurzarbeit sind, wird sich im Mai 2021 nicht ändern, wie dies ursprünglich von der Regierung vorgesehen war. Bei einem Treffen mit einigen französischen Bürgermeistern, aber auch bei einem weiteren Treffen mit den Ministern bestätigte Emmanuel Macron am 15. April 2021, dass die Wiedereröffnung der Wirtschaft in Frankreich mitte Mai 2021 stattfinden wird. Der Präsident der Republik hat jedoch auch bestätigt, dass sie schrittweise erfolgen wird, um der Gesundheitssituation und ihrer Entwicklung sowie möglicherweise den besonderen Fällen der einzelnen Regionen oder Departements Rechnung zu tragen. Die Diskussionen über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen und Bestimmungen sind noch im Gange, aber aus dieser Strategie geht hervor, dass einige Sektoren oder Unternehmen später als andere wieder geöffnet werden, und es ist möglich, dass diese Wiedereröffnungen teilweise erfolgen, wie bei den Restaurantbesitzern, die ursprünglich die Terrassen und nicht unbedingt die Säle wieder öffnen sollten.
Die Regierung musste daher auch ihre Strategie der Kurzarbeiterunterstützung ändern, um auf diese Änderung der Wiedereröffnungsstrategie zu reagieren. Am 1. Mai 2021 sollte jedoch eine Kürzung der Entschädigung in Kraft treten: Kurzarbeiter hätten nur noch 72% ihres Nettolohns erhalten müssen, gegenüber 84% heute,da ihre Zahl weit unter dem liegen würde, was jetzt vorgesehen ist. Élisabeth Borne, Arbeitsministerin, kündigte daher am 15. April 2021 auf Cnews an, dass diese Änderung nicht stattfinden werde: Im Mai 2021 wird die Entschädigung für Kurzarbeiter bei 84% des Nettolohns bleiben.

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