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Eintrag vom 29.09.2021

Insee bestätigt Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2021

Am 15. September 2021, von Paolo Garoscio Seit Bruno Le Maire die Hypothese aufgestellt hatte, dass der Mindestwachstumslohn (SMIC) möglicherweise vorzeitig angehoben werden würde, waren alle Blicke auf den Insee und die Veröffentlichung der Inflationsdaten vom August 2021 gerichtet. Sie fielen am 15. September 2021... und der Anstieg des Mindestlohns wird bestätigt.
Nach Angaben des Insee stiegen die Verbraucherpreise in Frankreich im August 2021 im Jahresvergleich um 1,9%.
Ein sehr hoher Anstieg, der jedoch mit früheren Daten übereinstimmt und den weltweiten Aufwärtstrend bestätigt, der insbesondere mit der Erholung der Wirtschaftstätigkeit und des Verbrauchs, aber auch mit der Rohstoffknappheit zusammenhängt.
Der Insee weist jedoch auch darauf hin, dass "der Verbraucherpreisindex ohne Tabak der Haushalte des ersten Quintils der Verteilung des Lebensstandards (...) gegenüber November 2020 um 2,2% gestiegen ist. Und diese Tatsache wurde erwartet: Sie bestätigt die Aufwertung des SMIC zum 1. Oktober 2021. Erhöhung des Mindestlohns um 34 EUR brutto Das Arbeitsgesetzbuch sieht vor, dass der Mindestlohn automatisch zum 1. Januar jedes Jahres, aber auch bei zu hoher Inflation angehoben wird. Wenn letztere 2% über dem Referenzmonat liegt, der verwendet wird, um die letzte Erhöhung des Mindestlohns zu ermitteln, dann muss der Mindestlohn in gleicher Weise angehoben werden. Am 15. September 2021 ist der betreffende Referenzmonat november 2020, so dass die Inflation weit über der 2% -Schwelle lag. Tatsächlich wird der Mindestlohn zum 1. Oktober 2021 um 2,2% angehoben, was einem Anstieg um 34,2 EUR brutto pro Monat entspricht. Der SMIC zum 1. Oktober dürfte sich somit auf 1588,78 EUR brutto pro Monat belaufen.

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